Kostenübernahme für psychologische Psychotherapie

Für eine vertrauensvolle Therapiebeziehung ist Transparenz essentiell – auch bezüglich der Kosten. Als psychologische Psychotherapeutin berechne ich meine Leistungen gemäß der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) und gemäß der seit Juli 2024 geltenden Analog-Abrechnungsempfehlungen.

Einzeltherapie

Für das Erstgespräch („psychotherapeutische Sprechstunde“) à 50 Minuten werden 134,06 € fällig.

Im Rahmen einer Akuttherapie (12x) oder einer Kurzzeittherapie (24x) beläuft sich eine Sitzung à 50 Minuten ebenfalls auf 134,06 €. Zusätzlich wird je Sitzung die Erhebung des psychischen Befundes mit 33,52 € berechnet.

Probatorische Sitzungen (max 5x), Langzeittherapiesitzungen (max 60-80x), sämtliche Sitzungen im Kostenerstattungs­verfahren berechne ich je nach Aufwand und Komplexität mit 131,15 € (Steigerungsfaktor 3,0) bis 153 € (Steigerungsfaktor 3,5). Auch hier kann je Sitzung die Erhebung des psychischen Befundes berechnet werden.

Der Umfang der Behandlung richtet sich nach ihrem Beschwerdebild und nach der Leistungszusage des Kostenträgers.

  • Sind Sie beihilfeberechtigt und/oder privatversichert, dürfen Sie einfach einen Termin für ein Erstgespräch bei mir buchen. Die psychotherapeutische Sprechstunde sowie probatorische Sitzungen zum Kennenlernen werden im Regelfall ohne vorherige Antragsstellung übernommen. Die Beihilfe erstattet nach Bewilligung eines Antrags die Kosten der weiterführenden Psychotherapie. Die privaten Versicherungen handhaben dies ganz unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich selbstständig vorab bei Ihrer Versicherung, welche Konditionen in Ihrem individuellen Tarif gelten und bringen Sie erforderliche Unterlagen für eine Antragsstellung zum Gespräch mit.

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Teaser Privatversicherte Pflanze aus Therapieraum
  • Auch als gesetzlich versicherte Person kann unter gewissen Voraussetzungen eine Psychotherapie über das Kostenerstattungs­verfahren in meiner Praxis möglich sein. Die Bewilligung kann jedoch für beide Seiten sehr zeit- und kraftaufwendig sein. Um eine schnelle und reibungslose Bewilligung zu gewährleisten, arbeite ich immer mit Tepavi zusammen. Den Ausgangspunkt bildet immer ein Erstgespräch in meiner Praxis, in welchem die Indikation für ambulante Psychotherapie, die Dringlichkeit sowie die therapeutische Passung geprüft werden. Die Kosten für das Erstgespräch sind in jedem Fall selbst zu tragen. Wird anschließend eine Kostenerstattung bewilligt, werden Ihnen die Folgekosten von Ihrer Krankenkasse erstattet.

Zu Tepavi
Teaser Selbstzahlende Blüten aus Therapieraum
  • Selbstverständlich können Sie Ihre Behandlung auch selbst bezahlen, beispielsweise wenn Sie Ihre Diagnose und Behandlung vor Ihrer Krankenkasse verbergen möchten, wenn Ihnen Wartezeiten auf anderen Wegen zu lange sind oder wenn Sie bezüglich einer in der Zukunft liegender Verbeamtung auf Nummer sicher gehen wollen. Die Erfahrung zeigt, dass selbst getragene Behandlungen tendenziell sogar schneller wirksam sind. In diesem Fall können Sie einfach einen Termin vereinbaren.

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Und was ist mit ADHS-Diagnostik?

Die Kosten für ein umfassendes Diagnostik-Paket belaufen sich je nach Aufwand auf 850–970 € und werden ganz oder teilweise von den privaten Krankenversicherungen übernommen, von den gesetzlichen Kassen jedoch leider nicht. Eine detaillierte Aufstellung stelle ich Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Zur ADHS-Diagnostik
Blätter weiß ADHS

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf

Haben Sie Interesse an einer Psychotherapie, einem Coaching oder Reha-Nachsorge? Dann füllen Sie einfach das Formular aus und ich werde mich in Kürze bei Ihnen melden. Ich freue mich schon darauf, Sie kennenzulernen!

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